Abmahnung Verbraucherschutzverein: AGB mit fehlerhaften Vertragsklauseln
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:angeblich fehlerhafte Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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