Abmahnung Anneliese Kühn: Karl Valentin
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Anneliese Kühn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Anneliese Kühn
Begründung:angebliche Verletzung von Urheberrechten durch die Verwendung eines Karl Valentin Zitates auf einer Homepage
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage, Internetauftritt
Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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