Abmahnung Anneliese Kühn: Karl Valentin

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Anneliese Kühn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Anneliese Kühn
Begründung:

angebliche Verletzung von Urheberrechten durch die Verwendung eines Karl Valentin Zitates auf einer Homepage

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage, Internetauftritt
Gegenstandswert: 10.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?    

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.