Update Abmahnung EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
angeblich fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages (Vertragsschluss)
angeblich fehlende Angaben zur Speicherung des VertragstextesRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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