Abmahnung Mad Dogg Athlectics Inc.: „SPINNING“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Mad Dogg Athlectics Inc. wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Mad Dogg Athlectics Inc.
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “SPINNING”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 100.000 €,

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Mad Dogg Athlectics Inc. beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.