FAQ: Gerichtliche Zuständigkeit in Verbrauchersachen (neues EuGH-Urteil )
Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist.
Im Ausgangsverfahren hatte eine Verbraucherin aus Österreich vor einem österreichischen Gericht gegen den Händler aus Hamburg geklagt. Dabei ging es um die Geltendmachung von Mängelrechten aus einem Kaufvertrag. Der Oberste Gerichtshof in Österreich legte den Fall dann dem EuGH vor. Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über das EuGH-Urteil berichtet.
Nun beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zum neuen EuGH-Urteil:
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