Abmahnung Carola Gonzalez, Heine Apotheke Blankenese: fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Sexualhygiene-Artikeln nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen. 

 

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