Abmahnung ebay: 40€ Klausel, Grundpreis, AGB und Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • fehlerhafte AGB

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.