Abmahnung Anne Niedergesäß
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anne Niedergesäß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Anne Niedergesäß
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
- angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- amgeblichfehlerhafte AGB
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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