Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Grundpreisangabe bei Sexualhygieneprodukten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
- Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Gleitmitteln nach Volumen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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