Abmahnung Helga Delaporte

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Helga Delaporte wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Helga Delaporte
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
    • angeblich fehlende Angaben zum Vertragsschluss
    • angeblich unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
    • angeblich fehlende Angaben zur möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
    • angeblich fehlende Angaben zu den zur Verfügung stehenden Sprachen für den Vertragsschluss
    • angeblich unwirksame AGB-Klauseln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 Euro

 

 

Unsere Empfehlung

 

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

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