Abmahnung Moobilo GmbH, ebay: Rücksendekosten und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich mehreren fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schneider und Beer, Rechtsanwälte und Notar
  • Abmahner: Moobilo GmbH
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
    • fehlende Angaben zum Grundpreis
    • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
    • fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
    • fehlende Angaben zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

 

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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