Abmahnung Dirk Schmoock
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Dirk Schmoock
- Begründung: angeblich fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 18.000€,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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