Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Irreführung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
- Begründung: Angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Kinderschuhen durch die Verwendung eines Testurteils von Ökotest, welches sich aber auf einen anderen Kinderschuh beziehen soll.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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