Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vor, die einem ebay-Händler zugestellt wurde.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Textilkennzeichnung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Versandhandel mit Aquaristik-Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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