Abmahnung NB Technologie GmbH: Werbung „nickelfrei“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH wegen angeblich wettbewerbswidriger Aussagen beim Vertrieb von Schmuckwaren mit Edelstahl 316L vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: angebliche irreführende Werbeaussagen (Schmuckwaren mit Edelstahl 316L werden als nickelfrei bezeichnet)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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