Abmahnung Andreas Schenk
Herr Andreas Schenk hat einen eBay-Händler abgemahnt, weil dieser beim Vertrieb von Damenuhren mit der Aussage „Originalgarantieschein“ wirbt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Andreas Schenk
- Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Information, daß der Lieferung einer Damenuhr der Originalgarantieschein beiligt
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstadnswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
- Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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