Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen unlauterer Werbung mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
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