Update Abmahnung Order Online USA Inc.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. wegen angeblich fehlenden Angaben von wesentlichen Merkmalen in der Produktbeschreibung und Verstoßes gegen die Button-Lösung vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Order Online USA Inc.
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe von wesentlichen Produktmerkmalen wie Größe, Maße, Gewicht, Material und Produktfarbe
- angeblicher Verstoß gegen die sogenannte Button-Lösung durch die Formulierung “Jetzt bestellen”
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
- Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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