Die häufigsten Abmahngründe des Monats März 2013
Die Abmahnungen über die die IT-Recht Kanzlei im Monat März 2013 informiert wurde sind nun ausgewertet und aufbereitet.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats März 2013:
- Fehlende Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Produktes
- Irreführende Werbung
- Widerrufsbelehrung
- fehlende Grundpreisangabe
- Pflichthinweise im Zusammenhang mit dem Batteriegesetz
- Angaben zu Lieferfristen und Lieferzeiten
- Fehlerhafte Umsetzung der Buttonlösung
- Fehlende EAR-Registrierung
- 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
- Markenrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
Haben Sie Handlungsbedarf ?
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
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