Die häufigsten Abmahngründe des Monats März 2013

 

Die Abmahnungen über die die IT-Recht Kanzlei im Monat März 2013 informiert wurde sind nun ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats März 2013:

  

  1. Fehlende Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Produktes
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Pflichthinweise im Zusammenhang mit dem Batteriegesetz
  6. Angaben zu Lieferfristen und Lieferzeiten
  7. Fehlerhafte Umsetzung der Buttonlösung
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  10. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Urheberrecht
  3. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.