eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis

Die IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen mit einem Testergebnis informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende  Werbeaussagen mit der Formulierung: “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.