Abmahnung Andrea Reinhardt: Widerrufsbelehrung, Versandangaben und Preisangaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Andrea Reinhardt wegen angeblich fehlenden und unvollständigen Pflichtangaben vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung:
    • angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
    • angeblich unlautere Versandangaben
    • angeblich fehlerhafte Werbung mit Garantie
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

 

 

Unsere Empfehlung

  • Die der Abmahnung der Frau Andrea Reinhardt beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
  • Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
    Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
  • Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
    Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden

 

weiterführende Links

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.