Abmahnung Europa Möbel-Verbund GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Europa Möbel-Verbund GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Marke „CONTUR“ vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Europa Möbel-Verbund GmbH
- Begründung: angebliche Rechtsverletzung an der Marke „CONTUR“ durch den Vertrieb von verwechlungsfähigen Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht/Markenrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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