Abmahnung ebay: Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen und fehlenden Pflichtangaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung zweier unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen
  • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • fehlende Informationen zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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