Abmahnung Onlineshop: Irreführende Werbung „100% Casein“

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die ein Webshop Betreiber wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Aussage „100% Casein“ erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Formulierung “100% Casein“ (das Produkt enthalte auch noch andere Stoffe)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.