Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unzureichenden Angaben im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Sandhage
- Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
- angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
- angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
- angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Hood
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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