Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse
Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
- Abmahner: Jan Weidenbach
- Begründung:
- angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
- angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
- angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
- Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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