Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung:
    • angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
    • angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
    • angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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