Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd wegen angeblicher Marken- und Patenrecthsverletzung vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Seatriever International Holdings Ltd
- Begründung: angeblich Marken- und Patentrechtsverletzung an der Marke „ILLOOMS“ durch nicht autorisierten Vertrieb von Partyluftballons in Deutschland
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 250.000
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Liste häufiger Abmahngründe
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