Abmahnung Fred Zahn
Herr Fred Zahn hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises und des Nenninhalts abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Fred Zahn
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- angeblich fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosentomaten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000€
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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