Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.