Abmahnung IDO Verband wegen fehlender Pflichtangaben
Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 §3 Nr.2 EGBGB (Wird der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert ? Ist der Vertragstext für den Käufer zugänglich ?)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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