Abmahnung Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR
Die Firma Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR hat einen ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR
- Begründung: Die vom ebay- Händler verwendete Widerrufsbelehrung enthalte nicht die neuen, (seit 13.06.2014 erforderlichen) Pflichtangaben
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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