Abmahnung Wettbewebszentrale: Unlautere Werbung mit Hotelklassifizierung
Die Wettbewerbszentrale hat einen Hotelbetreiber wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung 4 Sterne abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale
- Begründung: Der Betreiber des Hotels bewerbe sein Unternehmen wettbewerbswidrig mit der Angabe „4 Sterne“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: booking.com
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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