Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Simpsons
Die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat eine angebliche Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die Simpsons – Staffel 25 – Folge 21 (TV-Folge)” in einer Internet-Tauschbörse
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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