Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Textile Zusammensetzung
Der Verein für lauteren Wettbwerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich fehlenden Angabe der Textilzusammensetzung seiner Produkte abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung wegen fehlender Angabe der stofflichen Zusammensetzung der Produkte
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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