Update Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Begründung: angeblich unerlaubte Verwertung der Werke: Black Ice, AC/DC (Album)
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Internet-Plattform: File-Sharing Netzwerk /Tauschbörse
- Gegenstandswert: 10.000 Euro
Sofort-Hilfe für Betroffene
IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 113-RS-09-MK)