Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler der über ebay u.a. Tischventilatoren verkauft wegen angeblich irreführender Nutzung des CE-Zeichen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Die Werbung mit dem CE-Zeichen sei irreführend, da sie eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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