Pflicht zur Energieeffizienzangabe: Die Reichweite im Internet

Nach spezifischen EU-Kennzeichnungsverordnungen sind Händler bestimmter elektronischer Haushaltsgeräte gehalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes energieverbrauchsrelevante Pflichtinformationen bereitzustellen. Diese Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch nicht erst im direkten Verkauf, sondern sehen bereits in der produktbezogenen Werbung zwingende Hinweise vor. So ist bei einer Preiswerbung für ein bestimmtes Modell stets auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben.

Gerade im Online-Geschäft nimmt diese Pflicht jedoch Ausmaße an, die vielen Händler nicht bewusst sind und mithin großes Abmahnpotenzial bergen. Anhand von bildlichen Beispielen zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, wie und wann bei Produktdarstellungen im Internet die Energieeffizienzklasse zwingend anzugeben ist.

Inhalt

  1. Angabe in Angebotsbannern einer Shop-Frontseite
  2. Angabe in shopeigenen Artikelübersichten
  3. Angabe in externen Produktübersichten
  4. Die Mouse-Over-Problematik bei Google Ads
    1. Keine unmittelbare Umsetzung
    2. Lösung per Mouse-Over-Effekt?
    3. Ergebnis
  5. Angabe in Preisvergleichen
  6. Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.