Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat August zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats August 2014:

  1. Markenrechtsverletzung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Irreführende Werbung
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Widerrufsfrist
  6. Gewerblichkeit (Privatverkäufer oder Händler)
  7. Angaben zum Widerrufsrecht
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Werbung mit dem CE-Zeichen
  10. Angaben zu den Widerrufsfolgen

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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