Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH
Die Firma Otto Spiel und Freizeit GmbH hat einen Onlinehändler wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Otto Spiel und Freizeit GmbH
- Begründung:
- fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielwaren
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- unzureichende Angaben zur Garantie
- fehlende Angabe der E-Mail Adresse
- fehlende Angabe der Telefonnummer
- fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop, Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
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