Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.: Verstoß gegen PKW-EnVKV
Die Deutsche Umwelthilfe v.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die PKW-EnVKV abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Deutsche Umwelthilfe e.V.
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe zum durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch
- angeblich fehlende Angabe zu den CO2-Emissionen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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