Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Passmann
Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Passmann hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Passmann
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014 entsprechen soll
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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