Abmahnung Thomas Mielke
Herr Thomas Mielke hat einen Mitbewerber wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an seinem Unternehmenskennzeichen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Thomas Mielke
- Begründung: Angebliche Schutzrechtsverletzung an dem Unternehmenskennzeichen „webandmore“
- Rechtlicher Bezug: Markenrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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