Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung „Rücknahmen akzeptiert“
Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unzureichenden zu Rücknahmen in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Die Formulierung „Rücknahmen akzeptiert“ entspreche nicht annähernd den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Tip: Rechtssichere AGB für ebay Deutschland und ebay England
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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