Abmahnung Onlineshop: Verstoß gegen LMIV durch fehlende Pflichtinformationen
Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Pflichtinformationen, die er gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten habe abgemahnt.
So sollen Angaben zu den Zutaten, enthaltenen Allergenen, Angaben zur Lagerung und zum Verzehr und die Adresse des Herstellers fehlen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Tipp: Rechtssichere AGB für einen Onlineshop mit Aktualisierungsservice
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
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