Abmahnung Amazon: „Garantie: 3 Jahre Garantie“

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unzureichender Garantieangaben abgemahnt.

Die Angabe „3 Jahre Garantie“ soll wettbewerbswidrig sein.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Tipp: Abmahnsichere AGB für Amazon für B2C und B2B Warenhandel

Abmahnsichere AGB für Amazon B2C & B2B

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.