Abmahnung Desktrade UG: Herkunftsangabe eines Messerblocks
Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung zur Herkunft eines Messerblocks abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
- Begründung: Werbung mit der Aussage „Switzerland“ für einen Messerblock, der in China produziert worden sein soll
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 40.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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