Abmahnung ebay: 10 Jahre Mahlwerk-Garantie
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich wettbewerbswidrig mit Garantieangaben werben soll.
Die Werbeaussage „10 Jahre Mahlwerk-Garantie“ sei unzulässig.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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