Abmahnung IDO Verband: Fehlender ODR-Link

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Versandkosten und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • unzulässige Angabe „versicherter Versand“
    • fehlender Link zur Online-Streitbeilegung
    • unzulässige Angabe „Versandkosten für Ausland auf Anfrage“
    • unzulässige Angaben zur Aufrechnung und Nebenabreden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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