Abmahnung Livingmax GmbH: Verstoß gegen Jugendschutzgesetz
Die Firma Livingmax GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblichen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Livingmax GmbH
- Begründung: Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beim Verkauf von E-Zigaretten und Zubehör
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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