Abmahnung Besser-Hollandrad, Erwin Besser: Grundpreise
Die Firma Besser-Hollandrad, Erwin Besser hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unzureichenden Grundpreisangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Besser-Hollandrad, Erwin Besser
- Begründung: Grundpreise nicht in unmittelbar räumlicher Nähe beim Endpreis
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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